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Robert Hadasch - Freier Honorarberater für Immobilienfinanzierungen mehr Beratung geht nicht
 
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Montag, 6. September 2010, 02:55 Uhr
 
Das Versicherungsdarlehen
Beim Versicherungsdarlehen erfolgt die Tilgung der Darlehenssumme nicht in regelmäßigen Raten, sondern am Ende der Laufzeit auf einen Schlag durch die Ablaufleistung einer kapitalbildenden Lebensversicherung.

Das Darlehen bleibt also über die gesamt Laufzeit tilgungsfrei, der Kreditsaldo vermindert sich nicht. Parallel zum Darlehen besteht eine kapitalbildende Lebensversicherung (KLV). Durch regelmäßige Prämienzahlungen und die Vergütung von Überschüßen (Bei Erträgen aus KLV spricht man nicht von Zinsen sondern von Überschüßen) erreicht das angesparte Kapital schließlich die Höhe des Darlehen. Bei Fälligkeit wird der Kreditsaldo durch das KLV-Guthaben ausgeglichen.

Die regelmäßige Finanzierungsbelastung des Kreditnehmers teilt sich in gleichbleibende Teilbeträge für den Zinsaufwand des Darlehens und die Prämienbeiträge der Lebensversicherung auf.

Soll die zu finanzierende Immobilie überwiegend zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, ist die Aufnahme eines Versicherungsdarlehens in der Regel nicht empfehlenswert.

Oft sind die angegebenen Finanzierungskonditionen zwar günstiger als vergleichbare Annuitätendarlehen, diese Angaben beziehen sich allerdings lediglich auf das Darlehen und nicht auf die ebenso wichtige Lebensversicherung. Ein Effektivzins für die Gesamtkonstruktion, der zum Beispiel auch die Zinsunterschiede zwischen Darlehen und KLV berücksichtigt, wird nicht genannt. Darüber hinaus werden wesentliche Teile der Überschußvergütungen von den Versicherungsgesellschaften lediglich prognostiziert und keinesfalls garantiert. Bei ungünstigen Verlauf kann das dazu führen, daß die Ablaufleistung nicht ausreicht, den Darlehenssaldo auszugleichen. Der Kreditnehmer muß den verbleibenden Restbetrag dann zusätzlich aufbringen.

Auch der vermeintliche Vorteil, daß diese Finanzierungsform einen zusätzlichen Versicherungsschutz bietet, sollte nicht überbewertet werden. Der gebotene Schutz beträgt oft nur einen Bruchteil des tatsächlichen Bedarfes.

Interessant kann die Inanspruchnahme eines Versicherungsdarlehens jedoch dann sein, wenn die Immobilie nicht nur zu eigenen Wohnzwecken dienen soll. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei einer geplanten Vermietung können mit dem gezielten Einsatz von Versicherungsdarlehen Steuervorteile erzielt werden.

Auch wenn im Haushalt schon eine Lebensversicherung vorhanden ist, sollte geprüft werden, ob eine sinnvolle Verwendung im Rahmen der Gesamtfinanzierung möglich ist.
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